Freikirche

 

Freikirchen sind aus der Geschichte Europas entstanden. Hier haben christliche Kirchen und staatliche Gewalt eine lange Tradition enger Beziehungen. Mit der Reformation im 16. Jahrhundert entstand neben der katholischen auch die evangelische Kirche. Die Landesfürsten mussten sich für eine dieser beiden Kirchen entscheiden. Diese Entscheidung war dann auch für die Bevölkerung bindend. So entstanden die „Landeskirchen“. Bis heute gibt es deshalb Regionen in Deutschland mit überwiegend katholischer oder evangelischer Bevölkerung.

 

Neben diesen Staats- bzw. Landeskirchen gab es schon immer christliche Gemeinden, die die enge Verflechtung von christlicher Kirche und weltlicher Herrschaft ablehnten. Im Gegensatz zu Sekten vertreten Freikirchen keine Sonderlehren, sondern unterscheiden sich von anderen Kirchen vor allem durch ihr eigenes Kirchen- und Gemeindeverständnis. Ihre Eigenständigkeit zeigt sich vor allem in einer anderen Organisationsform.

 

Rechtlich und organisatorisch vertreten Freikirchen dem Staat gegenüber das Prinzip der Selbstverwaltung und Selbstfinanzierung. Sie ziehen von ihren Mitgliedern keine Kirchensteuer ein, sondern finanzieren ihre Arbeit durch freiwillige Spenden der Mitglieder und Freunde.

 

Freie und persönliche Entscheidung für den Glauben an Jesus Christus und ein Leben in seiner Nachfolge sind besondere Anliegen. Die Gemeindezugehörigkeit ist unabhängig vom Wohnort.

 

 


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